BARRIEREFREIHEITSGESETZ – (BFSG).
Hinweise unseres Partners relounge zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wen betrifft das?
Unternehmen, die Websites, Online-Shops, mobile Apps oder Produkte wie Geld- und Ticketautomaten anbieten.
ACHTUNG:
Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio Euro. Diese sind ausgenommen, alle anderen Unternehmen nicht.
Was gilt ab 28. Juni 2025?
Neu angebotene Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Für bestehende Selbstbedienungsterminals gelten Übergangsfristen. Was heißt barrierefrei? Die Anforderungen orientieren sich an der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 – z. B. Alternativtexte, Bedienbarkeit ohne Maus, Kontraste, klare Navigation. Was droht bei Verstößen? Bußgelder und Einschränkungen beim Marktzugang. Was ist jetzt zu tun?
Welche Angebote sind betroffen?
Websites, Online-Shops, Apps
Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 MA & <2 Mio € Umsatz)
Was tun?
Planen: Frühzeitig Maßnahmen vorbereiten
Anpassen: Websites, Apps und Geräte überprüfen
Nachbessern: Angebote prüfen
Barrierefreiheit testen & umsetzen
Mehr Infos:
https://bfsg-gesetz.de/3-bfsg/
https://www.re-lounge.com/bfsg-digitale-barrierefreiheit